Allgemeine Geschäftsbedingungen
Urheberrecht
Das Urheberrecht für alle Bildvorlagen verbleibt exclusiv bei "Alex Waidmann und Nachfolger" (Inhaber des Urheberrechts). Eine Weiterverwendung des Bildmaterials ist nur nach Zustimmung des Inhabers des Urheberrechts gestattet.
Geltung der Geschäftsbedingungen
Alle Angebote, Lieferungen, elektronische Bildübermittlungen und die Vergabe von Nutzungsrechten erfolgen ausschließlich freibleibend und nicht exclusiv zu den genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers oder Sondervereinbarungen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung des Inhabers des Urheberrechts. Geschäftsbedingungen des Bestellers, auf die in Bestellformularen, Lieferbestätigungen, im Internet o.ä. verwiesen wird, wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Vertragliche Rechte und Pflichten
Grundsätzlich wird nur das einfache Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht an den Besteller übertragen. Die Bildvorlagen werden vom Inhaber des Urheberrechts dem Besteller zur einmaligen, vertraglich fixierten Nutzung im vereinbarten Umfang zur Verfügung gestellt und sind nach erfolgter Nutzung zurückgegeben bzw. im elektronischen Speicher zu löschen. Ist eine über die ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechte hinausgehende Nutzung - beispielsweise wiederholte Nutzung - geplant, ist die vorhergehende schriftliche Zustimmung vom Inhaber des Urheberrechts einzuholen.
Der Besteller hat bei Bestellung von Bildmaterial über die Art der beabsichtigten Nutzung, insbesondere Medium, Art und Umfang der beabsichtigten Nutzung, umfassend Auskunft zu geben. Entsprechend den Angaben des Bestellers erfolgt vom Inhaber des Urheberrechts die Einverständniserklärung zur Nutzung des Bildmaterials. Soll das gelieferte Bildmaterial zu werblichen Zwecken genutzt werden, bedarf es einer gesonderten Vereinbarung. Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden.
Rechte an Bildinhalten, wie beispielsweise an Werken der bildenden und darstellenden Kunst, Marken und Kennzeichen räumt der Inhaber des Urheberrechts nicht ein. Eine Ablösung dieser weiteren Rechte sowie die Erwirkung von Publikationsgenehmigungen von Museen, Sammlungen etc. obliegen dem Verwender.
Eine Entstellung der Bildvorlagen in irgendeiner Form, zum Beispiel durch Abzeichnen, fotografischer Nachstellung, zeichnerischer Verfälschung, elektronischer Veränderung, durch Fotocomposing o.ä. ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Mit der Bildlieferung wird ein zeitlich begrenztes Leihverhältnis begründet.
Reklamationen, die den Inhalt von Bildlieferungen oder das Bildmaterial betreffen, müssen beim Inhaber des Urheberrechts spätestens drei Werktage nach Zugang des Bildmaterials beim Besteller eingehen. Reklamationen hinsichtlich technischer oder sonstiger verdeckter Mängel sind unverzüglich ab Entdeckung in schriftlicher Form vorzubringen. Bei unterlassener entsprechender Reklamation ist eine Haftung vom Inhaber des Urheberrechts für eventuell bereits entstandene oder entstehende Kosten und Schäden ausgeschlossen.
Das übersandte Bildmaterial, das nicht zur Verwendung kommt, ist innerhalb von 30 Tagen zurückzugeben. Das Bildmaterial, das der Besteller nutzen möchte und zur Verwendung deklariert, ist innerhalb von 90 Tagen nach Übersendung zurückzugeben. Für digitales Bildmaterial gelten entsprechend Löschungsfristen. Die Verlängerung der Rückgabefrist bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Reproduktionen bzw. elektronische Speicherungen des Bildmaterials des Inhabers des Urheberrechts, die in unmittelbaren Zusammenhang zum Nutzungszweck stehen, sind umgehend nach Abschluss der Produktion zu vernichten bzw. zu löschen.
Alle analogen Bildvorlagen sind wie Originale zu behandeln und bleiben stets im Eigentum des Inhabers des Urheberrechts. Der Besteller ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex) verpflichtet.
Der Inhaber des Urheberrechts behält sich die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften ausdrücklich vor und erkennt keine Klauseln an, nach denen mit der Annahme des Nutzungshonorars die Wahrnehmung weiterer Rechte durch den Inhaber des Urheberrechts ausgeschlossen sein soll.
Urhebernennung, Belegexemplare
Der Inhaber des Urheberrechts verlangt unter Hinweis auf § 13 UrhG ausdrücklich einen Urhebervermerk mit dem Namen "Fotoarchiv Alex Waidmann Berlin und Nachfolger" und zwar in einer Weise, dass kein Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen Bild bestehen kann. Sammelbildnachweise reichen in diesem Sinne nur aus, sofern sich aus diesen ebenfalls die zweifelsfreie Zuordnung zum jeweiligen Bild vornehmen lässt. Dies gilt insbesondere auch für Film, Fernsehen, CD-ROM und werbliche Nutzung.
Der Verwender hat den Inhaber des Urheberrechts von aus Unterlassung der Urhebervermerke resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen. Unterbleibt der Urhebervermerk, hat der Inhaber des Urheberrechts "Fotoarchiv Alex Waidmann Berlin" einen Anspruch auf 100% Verletzerzuschlag.
Vor jeder Veröffentlichung im Druck sind dem Inhaber des Urheberrechts gem. § 25 Verlagsgesetz mindestens zwei vollständige Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos zu übersenden.
Honorare & Kosten
Jede Nutzung des Bildmaterials des "Fotoarchiv Alex Waidmann Berlin" ist honorarpflichtig. Das Honorar ergibt sich aus der jeweils aktuellen Preisliste und ist vom Nutzungsmedium sowie von Art und Umfang der Nutzung abhängig. Alle Honorarangaben in Angeboten, Preislisten und sonstigen Unterlagen verstehen sich stets netto zuzüglich Mehrwertsteuer. Abweichungen von diesen Honorarsätzen sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Die Honorarforderung ensteht mit Nutzung des Bildmaterials.
Die Honorare gelten nur für die einmalige Nutzung und für den angegebenen Zweck, im genannten Umfang und im vereinbarten Zeit- und Sprachraum. Jede weitere Verwendung ist erneut melde- und honorarpflichtig und bedarf der schriftlichen Zustimmung durch den Inhaber des Urheberrechts. Wird ein bebildertes Objekt (z.B. Buch, CD-Cover, Zeitschrift, Zeitung etc.) in einem neuen Medium abgebildet, so ist für das darauf erkennbare Fotomotiv erneut Honorar fällig, unabhängig von bereits honorierten Nutzungsrechten für das gleiche Bild im ursprünglichen Verwendungszusammenhang. Dies gilt bei Nutzung zu Werbezwecken nur, wenn die werbliche Abbildung größer als 1:1 ist. Der Verwender hat dem Inhaber des Urheberrechts umfassend über den neuen Verwendungszweck zu informieren und muss sich die Zustimmung zur Nutzung vorab beim Inhaber des Urheberrechts einholen.
Als honorarpflichtige Nutzung gilt auch die Verwendung eines Bildes als Vorlage für Zeichnungen, Karikaturen, nachgestellte Fotos, bei Verwendung zu Layout- und Präsentationszwecken, für Bildrealisierung oder Bildprojektionen sowie bei Verwendung von Bilddetails zur Erstellung neuer Werke wie z.B. Fotomontagen, Fotocomposing o.ä. manuell oder mittels elektronischer oder ähnlicher Technik.
Macht der Besteller keine oder ungenaue Angaben zum Nutzungsumfang, ist der Inhaber des Urheberrechts berechtigt, ein medienspezifisches Pauschalhonorar auf Basis der geltenden Preisliste "Fotoarchiv Alex Waidmann Berlin" festzusetzen.
Falls die vorgesehene Veröffentlichung oder sonstige Verwendung des Bildmaterials nicht erfolgt, kann ein bereits bezahltes Honorar nicht zurückerstattet bzw. zurückverlangt werden.
Für alle Bildlieferungen bzw. elektronische Bildübermittlungen werden Bearbeitungs- und Versand- bzw. Übermittlungs- und Downloadkosten berechnet. Sie sind abhängig vom Umfang und Aufwand der mit dem Auftrag verbundenen Recherchen sowie von der Form des Versands und können nicht mit anfallenden Nutzungshonoraren verrechnet werden.
Kosten, Schadensersatz, Vertragsstrafe
Die ungenehmigte Verwendung oder Weitergabe des Bildmaterials "Fotoarchiv Alex Waidmann Berlin" an Dritte wird vorbehaltlich weiterer Schadensersatzansprüche vom Inhaber des Urheberrechts mit einer Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars in Rechnung gestellt. Bei ungenehmigter Archivierung durch den Besteller wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 150,-€ pro Bildvorlage fällig.
Erfolgt die Rückgabe nach Ablauf der im Lieferschein vorgesehenen 30-Tage-Rückgabefrist, werden für nicht zur Verwendung deklarierte Bildvorlagen so genannte Blockierungskosten in Höhe von 1,-€ pro Bild und Tag fällig. Ebenso werden so genannte Blockierungskosten in Höhe von 1,-€ pro Bild und Tag fällig, wenn Bildmaterial, an dem der Besteller Nutzungsrechte erworben hat, nach Ablauf von 90 Tagen ab Empfang nicht zurückgegeben wird. Die Blockierungskosten werden sowohl für Positive, als auch für Negative mit einer Pauschale je Tag in Rechnung gestellt und zwar zusätzlich zum Nutzungshonorar. Sind abweichende Rückgabefristen schriftlich vereinbart, werden Blockierungskosten in oben genannter Höhe pro Tag nach Ablauf dieser Frist fällig.
Das Versandrisiko und die Kosten für die vollständige und unversehrte Rücksendung von analogen Bildvorlagen trägt der Besteller. Bei Verlust oder Beschädigung ist der Besteller zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet, auch wenn die Rücksendung an den Inhaber des Urheberrechts durch beauftragte Dritte des Bestellers vorgenommen wird. Für jede beschädigte oder nicht zurückgegebene Bildvorlage ist Schadensersatz in Höhe von 500,-€ pro Original/Unikat sowie 75,-€ pro Duplikat zu leisten. Die Summen errechnen sich aus dem Wegfall weiterer Nutzungsmöglichkeiten sowie bei Duplikaten aus den Wiederherstellungskosten und gelten als vereinbart, ohne dass der Inhaber des Urheberrechts die Höhe des Schadens im Einzelnen nachzuweisen hat. den Nachweis eines darüber hinausgehenden Schadensersatzanspruchs sowie die Erhebung von Blockierungskosten behält sich der Inhaber des Urheberrechts vor. Dem Besteller bleibt es vorbehalten, im Einzelfall einen etwaigen geringeren Schaden oder das nicht Eintreten eines Schadens nachzuweisen.
Werden Bildvorlagen, für die der Inhaber des Urheberrechts Schadensersatz wegen Verlust in Rechnung gestellt hat, innerhalb eines Jahres nach Lieferung wieder aufgefunden und zurückgegeben, vergütet der Inhaber des Urheberrechts ein Drittel der Schadensersatzsumme. Ersatzduplikate werden nicht akzeptiert.
Durch die Zahlung von Service-Kosten, Schadensersatz sowie Vertragsstrafe erwirbt der Besteller weder Nutzungs- noch Eigentumsrechte an den Bildvorlagen.
Haftung
Für die Verletzung des Urheberrechts durch abredewidrige oder entstellende Verwendung wird keine Haftung übernommen. Bei Verletzung solcher Rechte ist allein der Verwender etwaigen Dritten gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet. Er stellt den Inhaber des Urheberrechts des Bildmaterials insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
Soweit durch die Nutzung der Bildvorlagen Persönlichkeitsrechte einer abgebildeten Person verletzt sein können, obliegt es dem Besteller, die Zustimmung des Abgebildeten einzuholen. Tendenzfremde Verwendungen oder auch Verfälschungen in Bild und Wort sowie Verwendungen, die zur Herabwürdigung von abgebildeten Personen führen können, sind unzulässig. Der Besteller stellt den Inhaber des Urheberrechts diesbezüglich von Ansprüchen Dritter frei. Das gleiche gilt, wenn Personenbildnisse über den Rahmen der jeweils eingeräumten Nutzungsrechte hinaus, beispielsweise zu Werbezwecken, verwendet werden, ohne dass dies mit dem Inhaber des Urheberrechts vereinbart ist.
Die Rechte an Bildinhalten, wie zum Beispiel an Werken der bildenden und darstellenden Kunst, Marken und Kennzeichen muss der Besteller selbst einholen. Er stellt den Inhaber des Urheberrechts insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
Der Inhaber des Urheberrechts haftet nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
Zahlungsbedingungen, Gerichtsstand & Sonstiges
Die Rechnungen von "Fotoarchiv Alex Waidmann Berlin" sind stets unverzüglich nach Erhalt ohne Abzug einschließlich der jeweils gültigen MWST zahlbar.
Nach Ablauf von 30 Tagen ab Erhalt der Rechnung berechnet der Inhaber des Urheberrechts Verzugszinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz gem. § 288 Abs. 1 BGB.
Die jeweils aktuelle Version der Preisliste "Fotoarchiv Alex Waidmann Berlin" ist Vertragsgegenstand. Gerichtsstand ist München, Erfüllungsort ist Grünwald.Es gilt auch bei Lieferungen ins Ausland deutsches Recht als vereinbart.
Sollte eine Bestimmung dieser Liefer- und Geschäftsbedingungen nichtig sein, so wird diese durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem gewünschten Zweck am nächsten kommt. Die Gültigkeit der anderen Bestimmungen wird davon nicht berührt.
Stand: 2011-01-01
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